13.8.26: Neues zur Covid-Impfung!

es gibt seit Juli eine Änderung der Impfempfehlungen durch das RKI (Robert-Koch-Institut) für diesen Herbst. Folgende Gruppen sollten sich impfen lassen:

  • alle Personen ab dem 75. Lebensjahr und älter
  • alle Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen
  • alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit höherer Gefährdung für einen schweren Covid-Erkrankungsverlauf
  • Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftassoziierter Komplikationen ab dem 2.Trimenon
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko  (z.B. Intensivstation, Notaufnahme)
  • Medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer Covid- Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Weitere Informationen finden sie im Internet beim RKI (Robert-Koch-Institut)unter: www.rki.de

Als gefährdende Grunderkrankungen gelten beispielsweise: 

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z.B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nieren­erkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechsel­erkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z.B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebro­vaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immun­supprimierender Therapie, Z. n. Organ­transplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

 

24.7.26 MFA gesucht! 

Wir suchen für die Praxis Virchowstraße für  20 Stunden/ Woche eine(n) MFA (m/w/d)!

 

28.4.26 Umzug Praxis Langenhagen in die Virchowstraße zum 1.5.26

Ab Mai 26 gibt es die Praxis Langenhagen an ihrem gewohnten Standort nicht mehr! Am 1.5.26  findet der Umzug in die Virchowstraße 21 statt. Hier werden Sie mit neuen und hellen Praxisräumen sowie mehr Barrierefreiheit empfangen. An den gewohnten Öffnungszeiten ändert sich nichts, auch die Telefonnummer und Faxnummer bleiben beim Alten.

 

15.1.26 E-Mails: Änderungen im Ablauf

Liebe Patienten und Patientinnen, leider nimmt die Zahl der E-Mails täglich  sehr stark zu. Wir sind natürlich froh über diesen weiteren Kontaktweg, aber wir können nicht mehr zeitnah auf diese überaus vielen E-Mails antworten.

Deswegen müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre bitte knapp formulierten E-Mails in einem Zeitraum von 48 Stunden (2 Tagen) bearbeiten können.

Akute Anliegen sind nicht über den Mailverkehr zu klären, bitte benutzen Sie die Online-Terminvergabe, die Online-Rezeptanfrage oder suchen den telefonischen Kontakt mit unserem Callcenter.

 

Seit Januar 2024 - Elektronisches Rezept/ Versichertenkarte

Ab dem 01.01.2024 gilt die verpflichtende Ausstellung eines elektronischen Rezeptes (E-Rezept).

Zu beachten:

  • Die Versichertenkarte muss  am Quartalsanfang, spätestens vor Ausstellung eines Folgerezeptes in der Praxis eingelsen werden.
  • Quartale sind: Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember
  • Ein online oder auf dem Anrufbeantworter oder per Mail bestelltes Rezept kann wegen unserer internen Abläufe nicht schneller als in 48h ausgestellt werden. Wir versuchen die Abläufe wirklich kurz und schnell zu halten, aber vom Ausstellen des von Ihnen angefragten Rezeptes durch die MFA bis Überprüfung des Inhaltes und bis zur Unterschrift durch die Ärzte und Ärztinnen benötigen wir einiges an Zeit- egal, ob das Rezept nun digital versendet wird oder ausgedruckt im Abholkasten liegt.
  • Weiterhin in Papierform auszustellen und abzuholen sind: Alle Rezepte über Heil- und Hilfsmittel, Physiotherapie, Privatrezepte über Vitamintabletten, Rezepte für Zubehör z.B. für Insulinspritzen und alle Rezepte über Verbandsstoffe
  • Für Privatpatienten ergeben sich bisher keine Änderungen, es gibt noch kein E- Rezept.

 

Aktuelles zur RSV-Impfung 2026

Die Impfung gegen den RS-Virus ist bei Erwachsenen seit 2024 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Dieser Virus (Respiratorischer Synzytial-Virus, im Folgenden abgekürzt zu RSV) kann bei besonders immungeschwächten Menschen schwerste Verläufe einer Atemwegserkrankung hervorrufen.

Folgende Gruppen von Erwachsenen sind angesprochen:

  • Patienten und Patientinnen ab dem 75. Lebensjahr und älter
  • Patienten und Patientinnen zwischen dem 60. und 74.Lebensjahr mit schweren Vorerkrankungen und geschwächter Immunabwehr. Bitte fragen Sie beim ärztlichen Kontakt, ob Sie für eine Impfung in Frage kommen.
  • Patienten und Patientinnen ab dem 60.Lebensjahr, die in Pflegeeinrichtungen leben
  • die Impfung erfolgt einmalig

Weitere Informationen finden sie im Internet beim RKI (Robert-Koch-Institut)unter: www.rki.de

 

ALLGEMEINE PRAXISABLÄUFE:

  • Wir haben dauerhaft eine Infektsprechstunde im Untergeschoss eingerichtet, für die auch ein eigener Eingang zur Verfügung steht. Wir wünschen uns dort weiterhin das Tragen einer FFP-2 Maske! Bitte melden Sie sich telefonisch oder online vorher an.
  • Bei allen anderen akuten und chronischen Beschwerden: Bitte kommen Sie möglichst nicht ohne telefonische Anmeldung in unsere Praxis. Wir möchten lange Wartezeiten vermeiden und bieten täglich viele Akuttermine im gesamten Tagesverlauf an.